Bedingungen Campus-Produkte
Bezugsberechtigt sind:
- Studenten, Schüler, Auszubildende, Meisterschüler
- Hauptberufliche Lehrkräfte an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten
- Wissenschaftliche Mitarbeiter an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten
- Öffentlich-rechtliche Schulen, Hochschulen, Universitäten und
- Öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen
Für Einzelpersonen gilt: Maximal zwei Lenovo Notebook Studentenangebote pro Kalenderjahr pro Berechtigten.
Als Nachweis der Bezugsberechtigung werden akzeptiert:
- Für Schulen, Unis und Forschungseinrichtungen: Bestellung als pdf auf Briefpapier
- Gültige Schülerausweise mit Halbjahresstempeln (Vorder- und Rückseite)
- Bei Auszubildenden und Meisterschülern gültige Ausbildungsverträge oder gültige Schülerausweise (Vorder- und Rückseite), gültige Immatrikulationsbescheinigungen mit Verifikationscode (Sollte eine Hochschule keine Immatrikulationsbescheinigungen mit Verifikationscode ausstellen, akzeptiert Lenovo auch Studienbescheinigungen mit Verifikationscode. Sollte die ausstellende Hochschule noch keinen Verifikationscode einsetzen, akzeptiert Lenovo eine aktuelle Studien- oder Immatrikulationsbescheinigung mit Gültigkeitsangabe. Für angehende Studenten ist ein aktueller Zulassungsbescheid für angehendes Studium mit Matrikelnummer ausreichend.)
- Bei Lehrkräften: Arbeitsbescheinigungen ovder Anstellungsverträge in Kopie